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VGH Bayern, 05.12.2007 - 6 ZB 07.1770 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VG Freiburg, 11.11.2009 - 2 K 257/08
Erhebung von Aussetzungszinsen nach § 237 Abs 1, 2 AO 1977 - …
§ 80 Abs. 4 VwGO verlangt zwar keine bestimmte Form der Aussetzungsentscheidung (…Posser/Wolff, VwGO, § 80 Rn. 125); jedenfalls soweit sich die Aussetzungsentscheidung nicht auf einen Verwaltungsakt mit Drittwirkung bezieht, muss die Entscheidung der Behörde nicht mit schriftlichen Gründen versehen sein und kann dem Beitragsschuldner ggf. auch mündlich bekannt gegeben werden (VGH München, Beschl. v. 5.12.2007 - 6 ZB 07.1770 -, in Juris;… vgl. zur Rechtslage beim VA mit Drittwirkung: Kopp/Schenke, VwGO, § 80 Rn. 112).Auch ist zu berücksichtigen, dass es sich bei der Aussetzung - ähnlich wie bei der Anordnung des sofortigen Vollzugs nach § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 VwGO und im Gegensatz zur Aussetzungsentscheidung nach § 361 AO (…vgl. dazu Tipke/Kruse, AO, § 361 Rn. 9) - nicht um einen Verwaltungsakt, sondern um einen unselbständigen Annex handelt, gegen den kein Rechtsbehelf gegeben und der der materiellen Bestandskraft nicht fähig ist (…Kopp/Schenke, VwGO, § 80 Rn. 107, 118 f.; vgl. auch VGH München, Beschl. v. 5.12.2007 - 6 ZB 07.1770 -, in Juris).